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Helfende Hände Hemmoor

Bianca Scharf-Kempe

Einrichtungsleitung
0 47 71 . 64 64 - 12
E-Mail

Pflegebedürftigkeit und hauswirtschaftliche Versorgung

  • Unsere Leistungen

     

    • Unterstützen beim Reinigen der Wohnung
    • Waschen und Bügeln von Wäsche
    • Einkaufen, gemeinsam Kochen, Gesellschaft leisten
    • Begleitung bei Arztbesuchen, Spaziergängen ode anderen außerhäuslichen Aktivitäten
  • Wer hat Anspruch auf diese Leistung?

    Pflegebedürftige Personen, die in einen Pflegegrad 1-5 eingestuft sind und einen Bedarf an Unterstützung im Alltag haben

  • Wie wird die Leistung nach §45b SGB XI abgerechnet?

    Die Abrechnung der Hauswirtschaftlichen Leistung erfolgt über die Pflegekasse.

    • Der individuelle Unterstützungsbedarf wird durch den medizinischen Dienst oder eine vergleichbare Stelle festgestelt.
    • Pflegebedürftige oder Angehörige wählen einen anerkannten Hauswirtschaftsdienst aus.
    • Der gewählte Pflegedienst erbringt die Leistung und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab bzw. die Pflegebedürftige Person erhält eine Rechnung, die bei der Kasse eingereicht werden kann.