Die Abrechnung der Hauswirtschaftlichen Leistung erfolgt über die Pflegekasse.
Der individuelle Unterstützungsbedarf wird durch den medizinischen Dienst oder eine vergleichbare Stelle festgestelt.
Pflegebedürftige oder Angehörige wählen einen anerkannten Hauswirtschaftsdienst aus.
Der gewählte Entlastungsidenst nach § 45b erbringt die Leistung und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab oder die Pflegeperson erhält eine Rechnung, die bei der Kasse eingereicht werden kann.