Die Abrechnung der Hauswirtschaftlichen Leistung erfolgt über die Pflegekasse.
Der individuelle Unterstützungsbedarf wird durch den medizinischen Dienst oder eine vergleichbare Stelle festgestelt.
Pflegebedürftige oder Angehörige wählen einen anerkannten Hauswirtschaftsdienst aus.
Der gewählte Pflegedienst erbringt die Leistung und rechnet direkt mit der Pflegekasse ab bzw. die Pflegebedürftige Person erhält eine Rechnung, die bei der Kasse eingereicht werden kann.